Geocaching"verbot" in Köln
Da hier anscheinend noch viel Unklarheit besteht, versuchen wir mal, etwas aufzuklären:

Gestern wurde unter Tagesordnungspunkt 6.2.2 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen, die "Fortschreibung des Landschaftsplans Köln" einzuleiten.
Bestandteil dieser Fortschreibung sind auch neue Regelungen zum Geocaching.

Hinweis: Die "Einleitung" bedeutet noch keinen Beschluss! Es folgt nun noch eine Bürgeranhörung und eine Anhörung von Trägern öffentlicher Belange (z.B. Vereine).


Was wären die Änderungen?

In Naturschutzgebieten wäre es künftig verboten "Geocache-Behälter zu verstecken, anzubringen oder nach den Geocache-Behältern zu suchen".
(vgl. Anlage 1, S. 148/149)
Bislang galt in Naturschutzgebieten für Geocacher lediglich ein "Wegegebot", wie für alle anderen Nutzer auch. Wichtig: Nicht nur das Verstecken wäre also verboten, sondern auch das Suchen danach! Das hieße, dass man sich genau genommen auch als Suchender dort strafbar machte und nicht nur der Owner belangt werden würde.
Eine Übersicht über die Naturschutzgebiete findet ihr HIER.

In geschützten Landschaftsbestandteilen wäre es künftig verboten, "Geocache-Behälter in oder an Bäumen incl. des Kronentraufbereiches und in stehenden oder fließenden Gewässern incl. der Uferbereiche zu verstecken, anzubringen oder nach den Geocache-Behältern zu suchen."
(vgl. Anlage 1, S. 102)
Auch hier werden die Suchenden wieder in die Regelung hineingenommen und es werden nicht nur Geocaches in, sondern auch an Bäumen verboten. Das heißt es beträfe nicht nur Klettercaches, sondern auch beispielsweise Vogelhäuser und auch den klassischen Hasengrill am Fuße des Baumes.
Mehr Infos zu geschützten Landschaftsbestandteilen in Köln findet ihr HIER.

An Naturdenkmälern wäre es künftig verboten, "Geocache-Behälter in oder an Bäumen incl. des Kronentraufbereiches zu verstecken oder nach den Geocache-Behältern zu suchen."
(vgl. Anlage 1, S. 171)
Als "Naturdenkmale" sind in Köln mehr als 1.000 Bäume eingestuft. An diesen dürften künftig keine Geocaches mehr versteckt oder gesucht werden.
Mehr Infos zu Naturdenkmälern in Köln findet ihr HIER.


Was bedeutet das für die Geocacher?

Zunächst einmal hat man sich als Cacher selbstverständlich erst einmal an diese Regeln zu halten. Aber es ist natürlich auch zu erwarten, dass Groundspeak entsprechend reagieren und diese Neuregelungen umsetzen würde:
Die Reviewer würden wohl entsprechende Einschränkungen mit in die Prüfung neuer Caches aufnehmen bzw. es würde wohl leider auch zu Archivierungen kommen müssen.
Das bedeutete neben den Einschränkungen für uns Cacher somit auch noch eine Verkomplizierung des Reviewprozesses.

Wenn man sich nun die Regelungen genau anschaut, fällt einem auf, dass hier immer die Rede von "Geocache-Behältern" ist. Streng genommen, wären QTAs (also reine "Ablesestationen") auch künftig noch möglich.




Noch ist kein Verbot beschlossen

Wie kommst du darauf? Noch ist das Verbot vielleicht nicht umgesetzt, aber der Rat der Stadt Köln hat den Antrag gestern einstimmig angenommen... Wenn Du anderes weißt, dann raus damit!

Oder hast du unseren Bericht nicht gelesen?

Beschlossen worden ist folgendes:
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Beschluss:

Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestand- teile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:

- gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,

- den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,

- die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.

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Das ist bisher kein Verbot. Lediglich die Einleitung der Änderung. Was jetzt folgt ist eine Bürgeranhörung und Anhörung von Trägern öffentlicher Belange zum Beispiel betroffene Vereine.
Wenn jetzt niemand was unternimmt kommt das Verbot in ca. einem Jahr. Bis dahin ist noch alles offen.

Danke für den Hinweis!

Der Blogbeitrag wird überarbeitet.