Mittwoch, 9. April 2014
Geocaching"verbot" in Köln
Da hier anscheinend noch viel Unklarheit besteht, versuchen wir mal, etwas aufzuklären:

Gestern wurde unter Tagesordnungspunkt 6.2.2 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen, die "Fortschreibung des Landschaftsplans Köln" einzuleiten.
Bestandteil dieser Fortschreibung sind auch neue Regelungen zum Geocaching.

Hinweis: Die "Einleitung" bedeutet noch keinen Beschluss! Es folgt nun noch eine Bürgeranhörung und eine Anhörung von Trägern öffentlicher Belange (z.B. Vereine).


Was wären die Änderungen?

In Naturschutzgebieten wäre es künftig verboten "Geocache-Behälter zu verstecken, anzubringen oder nach den Geocache-Behältern zu suchen".
(vgl. Anlage 1, S. 148/149)
Bislang galt in Naturschutzgebieten für Geocacher lediglich ein "Wegegebot", wie für alle anderen Nutzer auch. Wichtig: Nicht nur das Verstecken wäre also verboten, sondern auch das Suchen danach! Das hieße, dass man sich genau genommen auch als Suchender dort strafbar machte und nicht nur der Owner belangt werden würde.
Eine Übersicht über die Naturschutzgebiete findet ihr HIER.

In geschützten Landschaftsbestandteilen wäre es künftig verboten, "Geocache-Behälter in oder an Bäumen incl. des Kronentraufbereiches und in stehenden oder fließenden Gewässern incl. der Uferbereiche zu verstecken, anzubringen oder nach den Geocache-Behältern zu suchen."
(vgl. Anlage 1, S. 102)
Auch hier werden die Suchenden wieder in die Regelung hineingenommen und es werden nicht nur Geocaches in, sondern auch an Bäumen verboten. Das heißt es beträfe nicht nur Klettercaches, sondern auch beispielsweise Vogelhäuser und auch den klassischen Hasengrill am Fuße des Baumes.
Mehr Infos zu geschützten Landschaftsbestandteilen in Köln findet ihr HIER.

An Naturdenkmälern wäre es künftig verboten, "Geocache-Behälter in oder an Bäumen incl. des Kronentraufbereiches zu verstecken oder nach den Geocache-Behältern zu suchen."
(vgl. Anlage 1, S. 171)
Als "Naturdenkmale" sind in Köln mehr als 1.000 Bäume eingestuft. An diesen dürften künftig keine Geocaches mehr versteckt oder gesucht werden.
Mehr Infos zu Naturdenkmälern in Köln findet ihr HIER.


Was bedeutet das für die Geocacher?

Zunächst einmal hat man sich als Cacher selbstverständlich erst einmal an diese Regeln zu halten. Aber es ist natürlich auch zu erwarten, dass Groundspeak entsprechend reagieren und diese Neuregelungen umsetzen würde:
Die Reviewer würden wohl entsprechende Einschränkungen mit in die Prüfung neuer Caches aufnehmen bzw. es würde wohl leider auch zu Archivierungen kommen müssen.
Das bedeutete neben den Einschränkungen für uns Cacher somit auch noch eine Verkomplizierung des Reviewprozesses.

Wenn man sich nun die Regelungen genau anschaut, fällt einem auf, dass hier immer die Rede von "Geocache-Behältern" ist. Streng genommen, wären QTAs (also reine "Ablesestationen") auch künftig noch möglich.



Montag, 21. Januar 2013
Änderungen beim Betretungsrecht!

Es gab am 16.01.2013 eine Änderung beim Betretungsrecht! Hier ein Ausschnitt aus dem Text, der im Niedersächsichen Ministerialblatt Nr 5324 erschienen ist:



5. Betreten der freien Landschaft

5.1 Wege i.S. des §25 Abs. 1 sind nicht
- Fuß- und Pirschpfade
- Holzrücklinien
- Brandschneisen
- Fahrspuren zur vorübergehenden Holzabfuhr
- Gestelle/Abteilungslinien
- Grabenränder
- Feld- und Wiesenraine
- durch Skiloipen verursachte Spuren nach Wegtauen des Schnees

Damit ist hier das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankfahrstühlen mit Motorkraft, das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten verboten.

5.2 Soweit das Betreten zugelassen ist, muss es erholungsbezogen und im Rahmen des Gebotes der Rücksichtnahme gemeinverträglich sein.
-"Unzumutbar" sind in der Regel Nutzungen, durch die die Natur als Lebensraum wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen oder die Grundbesitzenden geschädigt, gefährdet oder erheblich belästigt werden. Hierzu können beispielsweise das Klettern in Felsen oder Geocaching, insbesondere auch Gotcha-Spiele und Downhill, zählen.

Hierunter fallen neben den Veranstaltungen oder Aktivitäten selbst auch die Nutzung von Flächen für Maßnahmen der technischen Abwicklung dieser (z.B. Anbringen von Tafeln oder Markierungen, Aufstellen von Geräten) oder auch das gezielte Aufsuchen von Biotopen, Wildeinständen, jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitzen und nicht Öffentliche Wildfütterungen oder Ähnlichem.
- "Öffentlich" sind Veranstaltungen oder Aktivitäten, zu denen ein unbestimmter Personenkreis öffentlich, z.B. durch Plakate, Presse, Internet o.Ä. eingeladen wird.
- "Gewerbsmäßig" sind Nutzungen, die dem regelmäßigen Geld- oder Vermögenserwerb dienen.
5.3 Für die in Nummer 5.2 aufgeführten Nutzungsarten bedarf es daher einer Gestattung der Grundbesitzenden nach §28
 



Puhh.. alles abgetippt... Aber was bedeutet das nun für uns Geocacher?

Eigentlich ändert sich für uns nichts! Und zwar weil:

Groundspeak fordert von uns für jeden gelegten Geocache eine Genehmigung. Das war bis Dato immer so und wird auch so bleiben.
Allerdings ist es so, dass diese Genehmigung nur in Ausnahmefällen dem Reviewer vorgelegt werden muss. z.B. dann wenn die Location des Verstecks fragwürdig ist. (offensichtliches Privatgelände, Bundesbesitz, Landesbesitz etc.)
Was hier nun auf uns zukommen KANN ist, dass Groundspeak mehr und mehr nach Genehmigungnen fragen könnte. Speziell bei Geocaches in Waldgebieten.
Daher unser Hinweis: Wenn ihr Geocaches in Wälder legen wollt, erkundigt euch vorher wem der Wald gehört und holt euch eine Erlaubnis ein.
Die Vergangenheit hat auch schon vor der Änderung des LWaldG gezeigt, dass Dosen ohne Genehmigung, vor allem wenn sie in Massen auf kleinem Raum liegen, für Unmut bei den Waldbesitzern sorgen.
Mit der Änderung hat sich der Hebel für unsere "Gegner" jedenfalls verlängert.

Stephan von GiE.de