Es gab am 16.01.2013 eine Änderung beim Betretungsrecht! Hier ein Ausschnitt aus dem Text, der im Niedersächsichen Ministerialblatt Nr 5324 erschienen ist:
5. Betreten der freien Landschaft
5.1 Wege i.S. des §25 Abs. 1 sind nicht
- Fuß- und Pirschpfade
- Holzrücklinien
- Brandschneisen
- Fahrspuren zur vorübergehenden Holzabfuhr
- Gestelle/Abteilungslinien
- Grabenränder
- Feld- und Wiesenraine
- durch Skiloipen verursachte Spuren nach Wegtauen des Schnees
Damit ist hier das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankfahrstühlen mit Motorkraft, das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten verboten.
5.2 Soweit das Betreten zugelassen ist, muss es erholungsbezogen und im Rahmen des Gebotes der Rücksichtnahme gemeinverträglich sein.
-"Unzumutbar" sind in der Regel Nutzungen, durch die die Natur als Lebensraum wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen oder die Grundbesitzenden geschädigt, gefährdet oder erheblich belästigt werden. Hierzu können beispielsweise das Klettern in Felsen oder Geocaching, insbesondere auch Gotcha-Spiele und Downhill, zählen.
Hierunter fallen neben den Veranstaltungen oder Aktivitäten selbst auch die Nutzung von Flächen für Maßnahmen der technischen Abwicklung dieser (z.B. Anbringen von Tafeln oder Markierungen, Aufstellen von Geräten) oder auch das gezielte Aufsuchen von Biotopen, Wildeinständen, jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitzen und nicht Öffentliche Wildfütterungen oder Ähnlichem.
- "Öffentlich" sind Veranstaltungen oder Aktivitäten, zu denen ein unbestimmter Personenkreis öffentlich, z.B. durch Plakate, Presse, Internet o.Ä. eingeladen wird.
- "Gewerbsmäßig" sind Nutzungen, die dem regelmäßigen Geld- oder Vermögenserwerb dienen.
5.3 Für die in Nummer 5.2 aufgeführten Nutzungsarten bedarf es daher einer Gestattung der Grundbesitzenden nach §28
Puhh.. alles abgetippt... Aber was bedeutet das nun für uns Geocacher?
Eigentlich ändert sich für uns nichts! Und zwar weil:
Groundspeak fordert von uns für jeden gelegten Geocache eine Genehmigung. Das war bis Dato immer so und wird auch so bleiben.
Allerdings ist es so, dass diese Genehmigung nur in Ausnahmefällen dem Reviewer vorgelegt werden muss. z.B. dann wenn die Location des Verstecks fragwürdig ist. (offensichtliches Privatgelände, Bundesbesitz, Landesbesitz etc.)
Was hier nun auf uns zukommen KANN ist, dass Groundspeak mehr und mehr nach Genehmigungnen fragen könnte. Speziell bei Geocaches in Waldgebieten.
Daher unser Hinweis: Wenn ihr Geocaches in Wälder legen wollt, erkundigt euch vorher wem der Wald gehört und holt euch eine Erlaubnis ein.
Die Vergangenheit hat auch schon vor der Änderung des LWaldG gezeigt, dass Dosen ohne Genehmigung, vor allem wenn sie in Massen auf kleinem Raum liegen, für Unmut bei den Waldbesitzern sorgen.
Mit der Änderung hat sich der Hebel für unsere "Gegner" jedenfalls verlängert.
Stephan von GiE.de
Januar 2013 |
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